Rattenfängerplatz am Ith

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Felsenkeller 9A
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Deutschland

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Felix Müller
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VII. Anwendbares Recht
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VIII. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.