Öffnung des “Rattenfängerplatz am Ith”


Seit dem 12.05.2021 ist der Rattenfängerplatz am Ith für wieder geöffnet.
Weitere Informationen zu den Anreisebeschränkungen haben wir auf folgender Seite für Euch zusammengefasst – Anreisebestimmungen

Liebe Dauercamper, liebe Gäste,

auf Grund der momentanen Einschränkungen durch das COVID-19-Virus müssen wir Euch zusätzlich zu den Anreisebeschränkungen auf folgende Verhaltensregeln aufmerksam machen:

Ein Verstoß gegen die nachfolgenden Regeln führt zum Verweis vom Campingplatz und zum nicht verlängern des Pachtvertrags!


Die wichtigsten Regeln im Überblick

Betreten des Campingplatzes

Vor Betreten des Campingplatzes sind alle Regelungen auf der Seite Corona-Anreisebestimmungen zu beachten.

Es sind die entsprechenden Testnachweise, bzw. Befreiungen von der Testpflicht nachzuweisen, näheres hierzu sind ebenfalls der Seite Corona-Anreisebestimmungen zu entnehmen.

Verdacht auf Erkrankung

Das Betreten des Campingplatz ist bei Verdacht auf eine Corona-Infektion untersagt.
Symptome für eine Erkrankung sind unter anderem:

1) Erhöhte Körpertemperatur (Fieber)
2) Husten und Schnupfen
3) Halsschmerzen sowie Halskratzen
4) Atemprobleme, wie z. B. Kurzatmigkeit
5) Akute Kopfschmerzen
6) Muskel- und Gelenkschmerzen
7) Übelkeit und Erbrechen
8) Durchfall

Sollte bei Euch eins der Symptome auftreten ist die Anreise auf den “Rattenfängerplatz am Ith” strengstens untersagt!

Allgemeine Verhaltensregeln

1) Wascht die Hände regelmäßig und gründlich. Verteilen der Seife auf den Handflächen sowie entlang der Finger und in den Zwischenräumen. Das Händewaschen sollte etwa 30 Sekunden dauern. Trocknet die Hände anschließend mit den bereitgestellten Einwegtüchern und entsorgt diese anschließend.

2) Niesen und Husten in ein Taschentuch oder, falls nicht vorhanden, in den Ärmel. Abwenden von anderen Campern ist logisch.

3) Vermeidet Berührungen (Händeschütteln oder Umarmungen)

4) Wunden sind mit wasserfestem Pflaster abzudecken

An- und Abmeldung

Jeder Dauercamper, Gast oder Besucher des Rattenfängerplatz am Ith hat sich bei jedem Betreten des Campingplatzes beim Team des Rattenfängerplatz zu melden, um sein negatives Testergebnis oder einen entsprechenden Befreiungsnachweis vorzuzeigen oder wenn zuvor zugeschickt abzugleichen.

Jeder Besuch muss vom Team des Rattenfängerplatz dokumentiert werden.

Zusätzlich erhält jede Person, die den Platz betreten darf ein Band mit dem Datum des nächsten vorzuweisenden Tests.

Abstand:

Die nach wie vor wichtigste Regelung zur Vermeidung einer Infektion ist die Einhaltung des Mindestabstand von 2 Metern.

Das Veranstalten von gemeinsamen Grillabenden, der Besuch des Vereinsheims (außer zum Ein- und Austragen in die Liste), sowie jegliche Zusammenkünfte sind untersagt.

Sanitäre Einrichtungen

Die Nutzung der sanitären Einrichtungen ist jeweils pro Bereich nur einer Person, bzw. einem Hausstand gestattet.
Bei Betreten des Sanitärbereichs ist dies durch das drehen des angebrachten Schildes “Frei/ Besetzt” zu kennzeichnen.
Bitte haltet den Aufenthalt entsprechend kurz, um den Mitcampern die Nutzung der sanitären Einrichtungen ebenfalls zu ermöglichen.
Das Fönen, Frisieren, etc. ist untersagt. Bitte nutzt hierzu Euren Wohnwagen.

Bitte haltet die sanitären Einrichtungen noch sauberer wie gewöhnlich und nutzt das bereitgestellte Desinfektionsmittel.

Die aktullen Ergänzungen zur Platzordnung zum Download

Verhaltensinformationen

Allgemeine Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus auf dem Campingplatz


Merkblatt Verhaltensregeln

Der aktuelle Aushang der Verhaltensregeln


Regeln für die Nutzung der sanitären Einrichtungen

Alle Informationen zur Nutzung der sanitären Einrichtungen